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Begabtenförderung für Lehrlinge und LehrabsolventInnen
Voraussetzungen
  • AntragstellerInnen dürfen zu Beginn der Ausbildung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Lehrlinge: besonders gutes letztes Berufsschulzeugnis (Notendurchschnitt maximal 2,0) oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb (Platz 1-3)
  • LehrabsolventInnen: Ausgezeichneter Erfolg bei einem der folgenden Abschlüsse:
    - Lehrabschlussprüfung
    - Meisterprüfung/Befähigungsprüfung: mindestens die Hälfte der Fachmodule
    - Unternehmerprüfung
    - Abschlusszeugnis von Fachakademie/Werkmeisterschule
    - Berufsreifeprüfungszeugnis

Personen, die kein österreichisches Lehrabschlussprüfungszeugnis besitzen, können entweder ihr ausländisches Lehrabschlussprüfungszeugnis vorlegen, wenn dies auf Grund von bilateralen Abkommen anerkannt ist oder sie über eine individuelle Anerkennung gemäß BAG verfügen und diese vorweisen.

Zielgruppen

Begabte Lehrlinge und LehrabsolventInnen (österreichisches oder in Österreich anerkanntes Lehrabschlussprüfungszeugnis) unter 35 Jahren, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolviert haben.

Zielsetzungen

Förderbare Bildungsmaßnahmen für Lehrlinge sind:

  • Fachspezifische Weiterbildungskurse

Förderbare Bildungsmaßnahmen für LehrabsolventInnen sind:

  • Kurse zur Vorbereitung auf Selbständigkeit: Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung (einschließlich des Moduls Unternehmerprüfung), Befähigungsprüfung, Ausbilderprüfung und Kurse zur Erlangung unternehmerischer Qualifikationen in freien Gewerben.
  • Kurse für Höherqualifizierungen: WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung und fachspezifische Weiterbildungskurse.
Höhe der Förderung

Die Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Bei Inlandskursen werden die entstandenen Kurskosten, und bei Auslandskursen zusätzlich auch die Reisekosten gefördert. Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge.

Verfahren

Die Förderung wird nach Vorlage des positiven Zeugnisses/der Kursbesuchsbestätigung und Vorlage der Rechnung ausgezahlt.

  • Download des Antragsformulars unter http://www.ifa.or.at/ oder holen Sie es sich bei der Wirtschaftskammer oder beim WIFI Ihres Bundeslandes.
  • Alle erforderlichen Nachweise in Kopie beilegen und bei der Wirtschaftskammer oder dem WIFI Ihres Bundeslandes einbringen.
Förderungsgeber

Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch)